Ihre Rechte als Patient

Sie haben den Verdacht, Opfer einer Falschbehandlung geworden zu sein? Zögern Sie nicht, lassen Sie sich beraten!

Nur in den seltensten Fällen sind medizinische Behandlungsfehler offensichtlich. Häufig fragen die Betroffenen erst sehr spät nach den Gründen für aufgetretene Komplikationen oder nicht besser werdende Beschwerden. Eine Nachfrage beim verantwortlichen Arzt endet nicht selten vor verschlossenen Türen.

Das richtige Vorgehen beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist von höchster Wichtigkeit. Der Patient ist im Prozess beweisbelastet für das Fehlverhalten des Arztes. Ohne eine ordentliche Dokumentation der Geschehensabläufe können die notwendigen Beweise kaum erbracht werden.

  • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der vermeintlichen Fehlbehandlung an. Dazu sollten Namen und Anschriften möglicher Zeugen sowie nachbehandelnder Ärzte, Behandlungstermine, Besprechungen und Untersuchungen notiert werden.
  • Dokumentieren Sie den Umfang des eingetretenen Schadens. Hierzu gehören psychische und physische Beschwerden, Verdienstausfälle, Fahrtkosten, Beeinträchtigungen im Alltag und auch ein etwaiger Mehraufwand.
  • Beschaffen Sie sich die Dokumentation des Arztes bzw. des Krankenhauses über die vermeintliche Fehlbehandlung. Ohne diese Unterlagen gelangen Sie kaum an die für die Beweislast notwendigen Informationen. Als Patient haben Sie das Recht, Ihre Behandlungsunterlagen einzusehen und sie auf eigene Kosten zu kopieren. Lassen Sie sich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation am besten schriftlich bestätigen!

Als Rechtsanwälte können wir Ihnen meist nicht verbindlich sagen, ob tatsächlich ein Behandlunsgsfehler vorliegt - das ist Aufgabe eines Gutachters. Aber wir können Ihnen helfen, dieser Frage auf den Grund zu gehen und Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.

Rufen Sie uns unverbindlich an!



Die häufigsten Problemkreise im Überblick:

  • Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Falschbehandlung
  • Einsicht in die Patientenakten
  • ordnungsgemäße Rechnungsstellung


In allen Bereichen des Arztrechts sind wir gerne für Sie da.