Vergütung des Rechtsanwalts je nach Erfolg?
Bislang war in Deutschland die Vereinbarung eines Honorars, das nur bei erfolgreichem Abschluss des Rechtsstreits bezahlt werden muss, nicht erlaubt.
Dies hat sich seit dem 01. Juli 2008 geändert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nunmehr die erfolgsabhängige Vergütung des Anwalts vereinbart werden. Ein solches Erfolgshonorar darf jedoch nur dann vereinbart werden, wenn der Mandant aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, die regulären Gebühren des Anwalts zu bezahlen und seinen Anspruch deswegen nicht durchsetzen könnte.
Gerne prüfen wir in Ihrem Fall, ob die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zulässig ist. In einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam eine Lösung. Sprechen Sie uns an.
