Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten einzutreten hat, hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsschutz ab.

Bringen Sie einfach Ihren Versicherungsschein zum Besprechungstermin mit. Meistens kann gleich beurteilt  werden, ob Ihr konkretes Anliegen versichert ist.

Oft genügt jedoch auch schon ein Anruf bei der jeweiligen Versicherung, um zumindest die Deckungszusage für ein erstes Beratungsgespräch zu erhalten.

 



Unser Service für Sie:

Sofort nach Mandatserteilung schreiben wir Ihre Rechtsschutzversicherung an und wickeln sämtliche Formalitäten direkt mit Ihrem Versicherer ab. Sie brauchen sich in dieser Hinsicht um nichts zu kümmern.