Nach einem Unfall kann Eile geboten sein!

Ab dem Unfalltag beginnen im Bereich der Unfallversicherung Fristen zu laufen, die unbedingt eingehalten werden müssen, andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die durch den Unfall eingetretene Invalidität muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von weiteren 3 Monaten (also insgesamt 15 Monate nach dem Unfall) von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Unfallversicherer geltend gemacht worden sein. Ein einfacher Arztbrief mit der reinen Befunderhebung genügt für die Einhaltung der Fristen oft nicht.

Auch die Frage, ob der Versicherer seine Leistung kürzen darf, weil das vom Unfall betroffene Körperteil schon durch Vorschäden beeinträchtigt war, führt häufig zu Auseinandersetzungen.

In solchen Fällen ist eine lange Diskussion mit dem Versicherer vorprogrammiert und die (schnellere) Klärung der Angelegenheit durch ein Gericht meist unausweichlich.